Es ist Karneval. Eure Kinder sind, eventuell sogar das erste Mal, unterwegs, um mit Freunden feiern zu können. Viele Eltern sorgen sich ganz besonders, denn ein beliebtes Thema an Karneval ist der Alkohol. Und die Sorgen sind nicht unberechtigt, denn Kinder und Jugendliche reagieren besonders empfindlich auf Alkohol, weil sich die Organe und das Gehirn noch entwickeln. Ein weiteres Problem ist, dass viele ihr Limit nicht kennen und sie weit über den Durst trinken.

Was kann ich als Erziehungsberechtigte*er vorab tun?

  • Karneval macht auch ohne Alkohol Spaß. Macht euren Kindern bewusst, dass sie „Nein“ zu Alkohol sagen können!
  • Seid für euer Kind ein Vorbild ebenso wie ein aufmerksamer und verständnisvoller Gesprächspartner.
  • Ist euer Kind über 16 Jahre alt? Dann trefft gemeinsam Vereinbarungen zum Thema Alkoholkonsum. Wie viel ist in Ordnung und wann ist es zu viel? Welche Getränke sind geeignet, welche nicht?
  • Plant zusammen mit eurem Kind, wie es nach einem Partybesuch sicher nach Hause kommt.
  • Falls doch einmal zu viel Alkohol ins Spiel gekommen ist, macht keine Vorwürfe. Wenn der Rausch vorbei ist, ist die richtige Zeit für ein Gespräch.
  • Unterstützt Alkoholkonsum von Minderjährigen nicht, indem ihr Alkohol kauft. Wenn euer Kind zu Hause eine Party organisiert, achtet auf das Alter der jungen Gäste.
  • Um Jugendliche in diesem Alter zu stärken hilft es auch, sich als Vorbild zu präsentieren. Die Einstellung zu Alkohol wird schon im Grundschulalter geprägt und ist deshalb ein wichtiger Bestandteil.

Wo bekomme ich im Ernstfall Hilfe?
Sollte dein Kind Zeichen einer Alkoholvergiftung zeigen, dann rufe sofort einen Krankenwagen. Die Situation ist ernstzunehmend und kann lebensbedrohlich werden.

Beim Alkohol unterscheidet man nach Jugendschutzgesetz zwischen Bier, Wein, Sekt und anderen alkoholischen Getränken wie beispielsweise Spirituosen wie Cognac, Likör, Schnaps und Whiskey. Andere alkoholische Getränke sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet und dürfen diese in der Öffentlichkeit nicht verzehren!

An Kinder unter 16 Jahren darf kein Bier, Wein oder Sekt abgegeben werden. Nur wenn ihr als Erziehungsberechtigte oder sorgeberechtigte Person dabei seid, dürfen diese Getränke an Kinder zwischen 14 und 16 Jahren abgegeben werden.

Solltet ihr schon eine Abhängigkeit erkennen, dann hilft eine Suchtberatungsstelle weiter. Auch das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung bietet Hilfe und Beratung an: 0221 – 89 20 31.

Weitere Informationen sowie Tipps für Eltern findet ihr hier: https://www.kenn-dein-limit.de/ (hier klicken)