Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Baesweiler ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.baesweilerjugend.de). Sie bezieht sich auf die Prüfung, die durch die Stadt Baesweiler mit einer Selbstbewertung durchgeführt wurde.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente zum Download und Texte, die vor dem 23.09.2020 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien und Texte werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Tabellen, die vor dem 23.09.2020 eingestellt wurden. Später eingestellte Tabellen werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.

Feedback zur Barrierefreiheit
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.baesweiler.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dazu das vorgesehen Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Telefon: 02401/8000
Telefax: 02401/800-117
E-Mail: info@stadt.baesweiler.de

Wenn Sie uns lieber per De-Mail kontaktieren möchten, können Sie Ihre E-Mail an rathaus@baesweiler.de-mail.de senden. Mit De-Mail können Nachrichten und Dokumente vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden. Zusätzlich gibt es Sende- und Empfangsbestätigungen.
Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Sie richten sich bei zugelassenen Anbieterinnen und Anbietern für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieterinnen und Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/EGovernment/DeMail/DeMail_node.html)

Durchsetzungs- und Beschwerdestelle
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien, können nicht erledigte Beschwerdefälle der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) gemeldet werden. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.